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   VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818   

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VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818 (https://dejure.org/2016,30798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2016 - 10 C 16.818 (https://dejure.org/2016,30798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2016 - 10 C 16.818 (https://dejure.org/2016,30798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre nach Rücknahme des Asylantrags

  • rewis.io

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Untätigkeitsklage; Titelerteilungssperre; Rücknahme; Asylantrag; Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug; Visumverfahren

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre nach Rücknahme des Asylantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    In dieser Situation kann die Untätigkeitsklage daher nicht zur Verurteilung der Behörde zur Erteilung eines in seinem (ablehnenden) Inhalt feststehenden Bescheides führen (BVerwG, U.v. 28.3. 1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 5 M 11.15

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten; Untätigkeitsklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    Auch wenn in der Beschwerdeschrift ausgeführt wird, dass, sollte die begehrte "Bescheidung zu einer Ablehnung" führen, diese in einem Klageverfahren zu überprüfen sein werde, ergibt eine anhand von § 88 VwGO vorzunehmende Auslegung der Klageschrift vor dem Hintergrund des vorprozessualen Schriftwechsels eindeutig, dass die Kläger letztlich nicht irgendeine Entscheidung ihrer Anträge, sondern eine Entscheidung zu ihren Gunsten, also die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1, § 32 AufenthG begehren (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    Damit besteht kein strikter Rechtsanspruch auf Erteilung der begehrten Aufenthaltstitel, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. zu § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 AufenthG: BVerwG, U.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 10 B 11.978

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Umgangs mit deutschem Kind; Besonderheiten des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    2.3 Nicht streitgegenständlich ist im vorliegenden Klageverfahren die Frage, ob Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden können; insoweit würde die Erteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht gelten (vgl. a. BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 30 f.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    Die Kläger haben auch keine "auf Bescheidung schlechthin", d. h. ohne Rücksicht auf den Inhalt des erstrebten Bescheids gerichtete Untätigkeitsklage erhoben, gegen deren Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses erhebliche Bedenken bestünden (BVerwG, B.v. 23.7.1991 - 3 C 56.90 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der ihn zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise ein Aufenthaltstitel nur nach Maßgabe des Abschnitts 5 erteilt werden, solange er keinen Anspruch (im Sinn eines strikten Rechtsanspruchs; vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21) auf einen anderen Aufenthaltstitel besitzt.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
    Das Visumverfahren ist vielmehr von elementarer Bedeutung als Steuerungsinstrument für die Zuwanderung in das Bundesgebiet (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - BVerwGE 138, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, scheitert ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1 AufenthG nämlich - jedenfalls vor Ausreise - daran, dass sein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist (vgl. zu einer solchen Konstellation Bayer. VGH, Beschluss vom 23.09.2016 - 10 C 16.818 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer alle allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt (zur Nachholung des Visumverfahrens vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 23.09.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 10).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).

  • VG Augsburg, 22.08.2017 - Au 1 K 16.1866

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    In Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 10; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44ff.; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 28; OVG Saarland, B.v. 30.4.2008 - 2 B 207/08 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 8.12.2011 - 18 B 866/11 - juris Rn. 20; OVG Hamburg, U.v. 20.3.2015 - 1 Bf 231/13 - juris Rn. 36; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 10 Rn. 38; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, B.v.24.4.2017 - 2 O 31/17 - juris Rn. 20) geht die Kammer davon aus, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 AufenthG auch im Falle des § 10 Abs. 3 AufenthG zu prüfen ist.

    Dementsprechend bestimmt § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als Regelerteilungsvoraussetzung, dass der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerkverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 13 PA 97/19

    Entgegenstehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu

    Nachdem die Klägerin ihre vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg geführte Asylklage 5 A 68/14 gegen die sie betreffenden ablehnenden Entscheidungen (u.a. noch) aus Ziffern 1. und 3. des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 29. April 2014 (Bl. 35 ff. der BA 001) am 13. Mai 2016 zurückgenommen hat, anstatt zumindest einen von der Flüchtlingsanerkennung ihres Ehemanns abgeleiteten (derivativen) asylrechtlichen Status in Gestalt des Familienflüchtlingsschutzes nach § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 AsylG zu erstreben, ist Bestandskraft der Ablehnung ihres Asylantrags eingetreten, so dass nach der Rechtsfolge des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG grundsätzlich nur noch eine Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel in Frage kommt, die ihre Grundlage im fünften Abschnitt des zweiten Kapitels des Aufenthaltsgesetzes finden, nicht jedoch die Erteilung familiärer Aufenthaltstitel nach dem sechsten Abschnitt jenes Kapitels wie der begehrten Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 AufenthG (vgl. zur Systematik Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 -, juris Rn. 10).
  • VG Mainz, 05.02.2020 - 4 L 1118/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach negativem Asylverfahren

    16 Ein strikter Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG liegt nur dann vor, wenn auch das Visumerfordernis des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfüllt ist (so auch OVG RP, Beschluss vom 17. August 2010 - 7 B 10804/10.OVG -, ESOVG; BayVGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 10 ZB 18.2188 -, Rn. 7 f. und vom 23. September 2016 - 10 C 16.818 -, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - OVG 11 S 59.14 -, juris Rn. 4; Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, Stand: 1. August 2019, AufenthG § 10 Rn. 6, 13).

    Wegen seiner Bedeutung als Steuerungsinstrument für die Zuwanderung stellt die (nachträgliche) Einholung des erforderlichen Visums zum Familiennachzug auch keine bloße Förmlichkeit dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. September 2016 - 10 C 16.818 -, juris Rn. 11).

    Ein gebundener Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, wie ihn § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG voraussetzt, ergibt sich hieraus - selbst im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null - gerade nicht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17. August 2010 - 7 B 10804/10.OVG -, ESOVG; BayVGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 10 ZB 18.2188 -, juris Rn. 8 und vom 23. September 2016 - 10 C 16.818 -, juris Rn. 10).

  • VG Augsburg, 15.03.2019 - Au 6 E 19.300

    Zumutbarkeit des Visumverfahrens beim Nachzug eines Elternteils zu einem

    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer alle allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt (zur Nachholung des Visumsverfahrens vgl. BayVGH, B.v. 23.09.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 10).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 12.04.2018 - B 6 E 18.269

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels - Aufenthaltserlaubnis

    Eine Ermessensreduzierung "auf Null" im Einzelfall sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalls bezüglich einer regelhaft zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzung erfüllen diese Anforderungen nicht (BayVGH, Beschluss vom 23.09.2016 - 10 C 16.818, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2017 - 3 B 90/17, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Urteil vom 20.03.2015 - 1 Bf 231/13, juris Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 B 207/08, juris Rn. 9).

    Auch Ausländer, die als Asylbewerber ohne Visum eingereist sind, deren Asylantrag aber erfolglos geblieben ist, müssen eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis im Sichtvermerkverfahren einholen, wenn sie nicht aus anderen Gründen davon befreit sind oder die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise einholen dürfen (BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 10 CE 13.36, juris Rn. 14; Beschluss vom 23.09.2016 - 10 C 16.818, juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 18 B 1199/17

    Eintritt der Sperrwirkung hinsichtlich Erfüllung der Hinweispflicht durch das

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

  • VG Karlsruhe, 17.09.2020 - 3 K 7076/19

    Ausländerrechtliche Privilegierung nach § 39 Nr. 5 AufenthV für geduldeten

  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21

    Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

  • VG München, 23.10.2019 - M 9 K 17.1057

    Absehen vom Visumverfahren bei laufendem Asylverfahren

  • VG Augsburg, 28.08.2018 - Au 1 K 17.1602

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zum deutschen Sohn abgelehnt

  • VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • VG München, 04.05.2017 - M 9 E 17.1561

    Anforderung an den grundrechtlichen Schutz der Familie vor Abschiebung

  • VG Augsburg, 08.05.2019 - Au 6 K 17.1429

    Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots wegen gelebter

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

  • OVG Saarland, 21.09.2022 - 2 B 205/22

    Nachträgliche Einholung des erforderlichen Visums zum Familiennachzug;

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1849

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für Familienangehörige

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

  • VG Sigmaringen, 11.04.2022 - A 8 K 1010/19

    Berücksichtigung des Wohls des Kindes vor Erlass einer Rückkehrentscheidung in

  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 04.03.2020 - 10 CE 20.129

    Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung von Eheleuten für die Dauer des

  • OVG Saarland, 20.04.2021 - 2 A 14/20

    Berufungszulassungsantrag, Erteilung einer Duldung, Visumerfordernis,

  • VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 6 E 21.1140

    Kein Duldungsanspruch wegen Kleinkind bei verweigerter Mitwirkung

  • VG Augsburg, 29.05.2019 - Au 6 E 19.666

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Afghanistan

  • VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 1 K 18.2048

    Wegen Titelerteilungssperre keine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des

  • VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen langjähriger Identitätstäuschung

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.01242

    Kein Anspruch auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Bayreuth, 14.02.2019 - B 6 E 19.126

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen

  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 6 E 19.1935

    Teilweise erfolgreiches Eilverfahren eines Nigerianers auf vorläufige Duldung bis

  • VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448

    Duldung aus familiären Gründen (deutsches Kind), Nachholung des Visumverfahrens,

  • VG Augsburg, 23.12.2019 - Au 6 E 19.1950

    Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis augrund familiärer Bindung

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 10 CE 19.2055

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung

  • VG München, 27.07.2021 - M 4 K 20.3169

    Aussetzung der Abschiebung wegen einer beabsichtigten Eheschließung -

  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Bayreuth, 08.11.2017 - B 4 E 17.797

    Erfolgloses Eilbegehren eines Asylbewerbers auf Erteilung einer Duldung wegen

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